Den Handytarif wechseln – Mit diesen Tipps gelingt es schnell und einfach

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Das Smartphone ist der Alltagsbegleiter der meisten Deutschen. 78 Prozent der Bundesbürger sind mit dem smarten Mobiltelefon ausgestattet, rund 18 Prozent nutzen noch das klassische Handy. Für
beide Varianten gilt: Der Handytarif muss stimmen, und das sowohl hinsichtlich des Funktionsumfangs als auch preislich. Wer mit seinem bisherigen Vertrag nicht zufrieden ist, sollte einen Tarifwechsel ins Auge fassen. Wie dieser funktioniert? Die folgenden Schritte führen schnell
und leicht durch den Prozess.

Das Wichtigste in Kürze:

98 Prozent der deutschen Haushalte verfügen über mindestens ein Mobiltelefon, wobei zu der Mehrzahl der Geräte ein Mobilfunkvertrag gehört.

● Handynutzer, die mit ihrem bisherigen Tarif unzufrieden sind, sollten rechtzeitig vor dem Ende der Kündigungsfrist den Vertrag kündigen und den Handytarif wechseln.

● Seit März 2022 darf der Tarifvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich gekündigt werden.

● Die Restlaufzeit des aktuellen Handytarifs lässt sich besonders leicht mit einem Blick auf die letzte Handyrechnung in Erfahrung bringen.

● Meist muss eine Kündigung des Handytarifs mindestens drei Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit vorgenommen werden.

● Wer seine Rufnummer beim Wechsel des Handyvertrags behalten möchte, sollte den Vertragsanbieter im Rahmen der Vertragskündigung darüber informieren.

Wie läuft der Wechsel des Handytarifs genau ab?

Handliche Mobiltelefone, mit denen man telefonieren, Nachrichten versenden und ins Internet gehen kann, sind für junge Menschen nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. 86 Prozent derer, die bereits ein Handy oder Smartphone nutzen, können sich ein Leben ohne das Gerät gar nicht vorstellen. Aber auch für Senioren sind digitale Alltagshelfer eine Erleichterung – besonders dann, wenn es darum geht, mit Freunden und Familie in Kontakt zu bleiben. Allerdings kann sich das Handy auch zur Kostenfalle entwickeln, wenn ein ungünstiger Tarifvertrag geschlossen wurde.

Zum Glück funktioniert der Wechsel des Handytarifs überwiegend unkompliziert und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch. Um den Prozess zu erleichtern, wurden im März 2022 neue Regeln für Vertragslaufzeiten, -kündigungen und -kosten erlassen. Mit ihrer Hilfe lassen sich Verträge – insbesondere jene für Abos, Streaming und Handytarif – schneller und einfacher kündigen. Seit Juli 2022 gibt es den Kündigungsbutton, der diesen Prozess zusätzlich beschleunigen soll.

Schritt 1: Die Restlaufzeit des alten Tarifs herausfinden

Ein Handyvertrag mit ungünstigen Konditionen kann sich im Alltag zu einer finanziellen Herausforderung entwickeln. Daher will so mancher, der online einen günstigen Tarif entdeckt, sofort wechseln. Ganz so schnell funktioniert der Tarifwechsel allerdings nicht, denn erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der bisherige Vertrag beendet und durch einen neuen ersetzt werden. Die restliche Laufzeit ihres bisherigen Tarifvertrags erfahren Smartphone-Nutzer, indem sie einen genauen Blick auf ihre Handyrechnung werfen. Auf dieser müssen folgende Informationen zu finden sein:

  • Startdatum der Vertragslaufzeit
  • Ende der Mindestvertragslaufzeit nach aktuellem Stand
  • Länge der Kündigungsfrist

Viele Vertragsanbieter vermerken auf der Telefonrechnung zudem den letzten Tag, an dem eine Kündigung des bisherigen Tarifs möglich ist. Wer diesen Stichtag versäumt, muss eine automatische Vertragsverlängerung in Kauf nehmen. 

INFO: Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, kann sich der Verlängerungszeitraum auf bis zu zwölf Monate belaufen. Bei Vertragsabschlüssen nach diesem Stichtag sind stillschweigende Vertragsverlängerungen nur auf unbestimmte Zeit zulässig und Anbieter müssen Verbrauchern eine monatliche Kündigungsfrist einräumen.

Schritt 2: Den bisherigen Handytarif rechtzeitig kündigen

Der Vertragsabschluss eines günstigen Handytarifs setzt die Kündigung des alten Vertrags voraus. Das muss vor Ablauf der Kündigungsfrist, die in den meisten Fällen drei Monate beträgt, geschehen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Kündigung vor diesem Vierteljahr beim Vertragsanbieter eingehen muss. Wird sie exakt drei Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit eingereicht, gilt sie bereits als verspätet und kann nicht mehr berücksichtigt werden. Daher sollte, sofern Wechselabsichten bestehen, der letzte Tag für eine mögliche Tarifkündigung rechtzeitig geprüft werden. Keine Sorge, wenn die letzte Handyrechnung bereits im Papierkorb liegt – auch in den Vertragsunterlagen muss der Tarifanbieter diesen Stichtag vermerken.

Zwar können Tarifverträge inzwischen über einen Kündigungsbutton online oder per E-Mail gekündigtwerden, im Streitfall fehlt es beiden Varianten allerdings an Beweiskraft. Die bessere Alternative besteht darin, den Vertrag schriftlich und per Einschreiben mit Rückantwort zu beenden. Die datierte Antwort des Anbieters lässt sich im Zweifelsfall als Beweis für eine rechtzeitige Kündigung anbringen. Am besten wird der bisherige Tarif mehrere Wochen oder wenigstens ein paar Tage vor Ende der Kündigungsfrist aufgekündigt. Diese Pufferzone ist dann wichtig, wenn die Kündigung erst mit Eingang des Kündigungsschreibens beim Vertragsanbieter wirksam wird.

TIPP: Steht bereits fest, zu welchem Handytarif gewechselt werden soll, können Verbraucher ihren neuen Anbieter mit der Kündigung sowie der Portierung der Rufnummer beauftragen. Der Leistungsausfall darf bei einem solchen Anbieterwechsel nicht länger als einen Kalendertag dauern.

Schritt 3: Die Kündigungsdaten richtig eingeben 

Übernehmen Verbraucher die Kündigung ihres bisherigen Handytarifs ohne Unterstützung eines neuen Anbieters, ist Konzentration gefragt. Eine Vertragskündigung kann schließlich nur dann geltend gemacht werden, wenn die angegebenen Personendaten zu denen im Vertrag passen. Bereits ein Zahlendreher in der Postleitzahl oder der Vertragsnummer kann zu Rückfragen führen, durch die im Ernstfall die Kündigungsfrist überschritten wird.