Dumm gelaufen: Ich wollte einmal schauen, wie mein Handy fliegt. Also habe ich mich auf meinen Balkon begeben, mein Smartphone in den Flugmodus geschaltet und es beherzt davon geworfen. Minuten später stehe ich betreten auf dem Parkplatz und blicke ratlos auf die Brösel, die einstmals mein treuer digitaler Begleiter waren. Irgend etwas habe ich da wohl missverstanden …
Das müssen Sie wissen:
Begriffsdefinition
In Ordnung: Wir haben jetzt alle unseren Lacher gehabt, nähern wir uns nunmehr ernsthaft(er) dem Thema. Es geht nämlich um Funkwellen, die bestimmte Geräte stören können. Es begann mit Flugzeugen, die unter bestimmten Umständen ziemlichen Mist fabrizieren können, wenn sie solchen Funkwellen ausgesetzt sind. Im schlimmsten Fall endete dieser Mist bisweilen in einer äußerst unsanften Landung. Es gehört demnach nicht viel Fantasie dazu, um sich vorzustellen, dass eingeschaltete Handys in Flugzeugen für sehr lange Zeit tabu waren. Inzwischen reduziert sich das Verbot auf bestimmte Funktionen, der Rest darf eingeschaltet bleiben. Daher verfügt mittlerweile jedes moderne Betriebssystem über den sogenannten Flugmodus, der bestimmte Funktionen automatisch unterbindet. Die Idee, das Handy im Flugmodus aus dem Fenster zu werfen, ist also nicht damit gemeint.
Do’s und Dont’s
Zu Beginn waren die Regeln einfach und kurz und prägnant in einem Satz zusammengefasst: „Handy aus, sonst raus!“
Zwischenzeitlich haben sich die Regeln allerdings deutlich relativiert: Es ist immer noch nicht alles erlaubt, allerdings haben die Verantwortlichen mittlerweile erkannt, dass beispielsweise der Flieger nicht in den nächsten Rübenacker kracht, wenn ein Passagier einmal die NFC-Funktion seines Smartphones nutzt.
Kurz gesagt werden nunmehr Funkwellen mit begrenzter Reichweite durchaus toleriert. WLAN wird inzwischen in vielen Flugzeugen angeboten und darf genutzt werden, Bluetooth und NFC gelten in Flugzeugen als unproblematisch. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, im Flugmodus bestimmte Funktionen wie Bluetooth oder WLAN separat hinzu- oder abzuschalten.
Hierbei ist aber zu erwähnen, dass die Fluggesellschaften die Regeln inzwischen weiter gelockert haben. Wie Sie dem nachfolgenden Text entnehmen können, ist es indessen recht töricht, sich blindlings auf die scheinbaren neuen Freiheiten zu verlassen. Hierzu beachten Sie bitte die Anmerkungen am Ende des nachfolgenden Textes.
Weitere Verwendung
Der Begriff „Flugmodus“ ist etwas irreführend, denn die Nutzung geht weit über den Luftverkehr hinaus.
Besucher einer Intensivstation eines Krankenhauses nutzen diese Option häufig, obwohl dort niemand im Begriff ist, zu fliegen. Viele intensivmedizinische Geräte können verrückt spielen, wenn sie durch Funkwellen gestört werden.
Darüber hinaus (in weitaus weniger kritischem Kontext) verwenden auch viele Nutzer gerne den Begriff „Nerv-michnicht-Modus“. Wir schalten ganz einfach das Handy teilweise aus, sodass wir nicht im Minutentakt mit Kurznachrichten und Ähnlichem beglückt werden. Ruhe kann doch so eine Wohltat sein.
Es bleibt aber noch die spannende Frage: Was macht der Flugmodus heute?
Der aktuelle Stand
Inzwischen gilt: Die Handys müssen an Bord einer Maschine beim Start und bei der Landung im Flugmodus, beziehungsweise abgeschaltet sein. Ansonsten hat der Passagier freie Bahn.
Doch hier ist Vorsicht angebracht: WLAN ist bei vielen Fluglinien inzwischen kostenlos, bei anderen wird zum Beispiel stundenweise via Kreditkarte abgerechnet.
Telefongespräche sind weiterhin mit Rücksicht auf andere Passagiere verboten. Richtig gemein wird es allerdings beim Datenroaming, wie die Verbraucherzentrale warnt. Die EU-Roaming-Verordnung gilt nämlich an Bord von Flugzeugen nicht und wenn sich Ihr Handy in das Bordnetz einwählt, können bei Übertragungskosten von teils 30 Euro pro Megabyte etliche Euro für ein paar Urlaubsfotos anfallen.