So selbstverständlich die freie Endgerätewahl beim Smartphone ist, so verbissen wird die Diskussion beim Festnetz-Internet in Österreich geführt. Die Streitpunkte ähneln der Diskussion von 2015, bevor Deutschland per Gesetz eine freie Endgerätewahl beschloss. Worum geht es und was sind die Knackpunkte? Wir klären auf, was die technischen Hintergründe sind, welche Vor- und Nachteile eine freie Routerwahl für Kunden in Deutschland und Österreich hat bzw. hätte – und warum sich die Politik in diese Diskussion einmischt.
Streitpunkt Nummer 1 ist tatsächlich nur ein Punkt
Bei der Diskussion um eine freie Routerwahl für Endkunden geht es um die Grenze zwischen dem öffentlichen Netz des Anbieters und dem privaten Netz des Kunden. Bestimmt wird diese Grenze durch den Netzabschlusspunkt (NAP). Man kennt diesen Netzabschlusspunkt auch aus anderen Versorgernetzen wie dem Stromnetz oder bei der Wasserversorgung, wo mit der verplombten Wasseruhr bzw. dem Hausanschlusskasten für Strom das öffentliche Netz endet und die private Hausverteilung beginnt.
Bei Kommunikationsleitungen, bei Telefon- und Glasfaser, heißt dieser Grenz- und Übergabepunkt APL (Abschlusspunkt Linientechnik) – und ist seit den 1980er Jahren eine passive Dose an der Wand. Das Anschlussrecht stellte damals klar, dass man fortan ohne Zustimmung der Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) oder der Deutschen Bundespost sein altes Wählscheibentelefon endlich durch ein eigenes Telefon ersetzen durfte. Mit der großen Nachfrage gab es kurz darauf Telefone in allen Formen und Farben, vom Klassiker über Snoopy bis zum Lippenstift, und auch die ersten Schnurlostelefone kamen auf den Markt.
Mit dem Internet und einer stetig wachsenden Anzahl an Anbietern Mitte der 2000er Jahre suchten die Netzbetreiber dann nach Wegen, um den Wettbewerb und Wechselwillen ihrer Kunden zu begrenzen. Mit der Einführung der „Next Generation Networks“ – also einer Netzinfrastruktur der TK-Anbieter, die IP-Pakete verschickt anstatt Leitungen aufzubauen – wurde das etablierte Anschlussrecht von Netzbetreibern immer häufiger ignoriert und den Kunden ein Endgerät aufgezwungen. Das Endgerät kommt seither scheinbar kostenlos mit dem Vertrag. Da Unternehmen de facto nichts zu verschenken haben bezahlt man als Kunde das „Gratis-Gerät“ letztlich jedoch meist über die monatlichen Vertragsgebühren wie einst beim Handy.
Der Streit um die freie Endgerätewahl dreht sich allerdings längst nicht mehr allein um den Netzabschlusspunkt. Mittlerweile werden sogar die ganz großen Themen und Metathemen als Argumente bemüht wie Sicherheit, Datenschutz, Kompatibilität, Quality of Service und nicht zuletzt der Kundenservice. Paradoxerweise werden all diese Themenbereiche sowohl von den Befürwortern als auch von den Gegnern einer freien Routerwahl ins Feld getragen. Und genau diese Widersprüche machen den Streit um die Wahlfreiheit für Kunden so interessant.
Wenn zwei sich streiten …
…freut sich leider nicht immer ein Dritter. Genau genommen sind es auch nicht nur zwei Streithähne beim Thema Wahlfreiheit. Auf der einen Seite gibt es die Verbraucherschützer und Internet-Aktivisten wie beispielsweise epicenter.works, die einst die Vorratsdatenspeicherung bekämpften und sich heute für Netzneutralität und digitale Grundrechtspolitik stark machen. Sie befürworten die freie Endgerätewahl. Gleiches gilt für die Free Software Foundation Europe (kurz FSFE), die sich ebenfalls für eine digitale Unabhängigkeit stark macht und sich gegen eine von wenigen Unternehmen dominierte digitale Welt stemmt.
Darüber hinaus wünscht sich auch der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (kurz VTKE) eine freie Endgerätewahl für Verbraucher und damit eine Nachfrage nach individuellen Produkten. Zu den Mitgliedern des VTKE zählen zahlreiche renommierte Unternehmen wie Gigaset (Schnurlostelefone), Auerswald (TK-Anlagen), devolo (Powerline), Lancom (B2B-Netzwerke), Snom (VoIP-Telefone), Telegärtner Elektronik (Türsprechstellen) und der deutsche Netzwerkspezialist AVM (FRITZ!Box).
Zu den Gegnern der freien Endgerätewahl zählen in Österreich wiederum einige Anbieter, die ein Teil der ISPA, dem Verband der österreichischen Internet-Provider, sind. Laut des Verbands, der sich als Stimme der Internetwirtschaft versteht, verwehrt man sich im Interesse einiger Mitglieder bisher gegen jede Einflussnahme von außen.
Die Macht der Anbieter und der Kunden
Wie mächtig die Provider sind, zeigte sich im September letzten Jahres in der Ankündigung eines Anbieters, einen neuen Router für alle seine Kunden auf den Markt zu bringen, der zwar zeitgemäßes WLAN, aber dafür keinen Bridge-Mode mehr erlaubt. Ohne einen solchen Bridge-Mode im Zwangsrouter kann man jedoch selbst hinter dem Provider-Gerät keinen eigenen Router mehr betreiben. Laut einer aktuellen Umfrage des VTKE nutzen derzeit allerdings noch tausende Kunden einen eigenen Router hinter Endgeräten des Providers, die noch über einen Bridge-Mode verfügen. Mit den angekündigten Geräten wäre auch das nicht mehr möglich. Selbst der Leiter der Regulierungsbehörde RTR, Klaus Steinmaurer, nutzt seinen eigenen Router hinter dem Kabel-Modem des Providers, wie er in einer Podiumsdiskussion verriet.
Apropos Podiumsdiskussion. Ältere Leser erinnern sich womöglich noch an die Aussage eines Kabel-Internet-Anbieters auf der CeBIT, der vor versammeltem Publikum auf die Frage nach WLAN in seinem Zwangsrouter verkündete: „Was? WLAN? So etwas brauchen meine Kunden nicht!“
Zum Glück für die Kunden hat auch dieser Anbieter mittlerweile WLAN-Router im Angebot. Was jedoch geblieben ist, ist die Erkenntnis, dass manche Provider einen großen Machtanspruch haben und meinen für ihre Kunden sprechen zu können, selbst wenn diese etwas ganz anderes benötigen und wollen. Als Kunde hat man dann höchstens die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln. Doch vielerorts gibt es keine besseren Alternativen. Und so ist man als Kunde froh, wenn man überhaupt einen halbwegs brauchbaren Anschluss ans Internet bekommt.
Glasfaserausbau soll den Wettbewerb fördern
Mit der Breitbandinitiative der Bundesregierung und millionenschweren Förderprogrammen soll auch der Wettbewerb gefördert werden und die Kunden davon profitieren. So gibt es abseits der Ballungszentren in Österreich bereits einige kleine und mittlere Internet-Anbieter, die ihren Kunden bereits freiwillig eine freie Endgerätewahl für Glasfaser-Anschlüsse ermöglichen. Gerald Riepert, Geschäftsführer des gleichnamigen Internet-Anbieters in der oberösterreichische Region Perg, kennt die Diskussion um die freie Endgerätewahl und versteht nicht, warum sich einige Provider so verbissen dagegen wehren: „Ein eigenes Endgerät wählen eh nur Kunden, die sich auskennen und wissen was sie tun“, weiß Riepert aus Erfahrung. „Wer keine Ahnung hat (oder haben will), der nimmt einfach das Rundum-Sorglos-Paket des Anbieters.“ Sein Unternehmen bietet den Kunden sogar eine Gutschrift über 48 Euro, wenn sie ihr eigenes Endgerät nutzen.
Noch einen Schritt weiter geht tirolnet, ein lokaler Anbieter für schnelle Glasfaser, der über 130 Gemeinden versorgt. „Wir lassen unseren Kunden die freie Wahl ihres Internet-Routers und werden so allen individuellen Anforderungen und Wünschen gerecht“, sagt Philipp Machac, CEO von tirolnet. Jedoch müssten die Kunden ihr Endgerät auch stets käuflich erwerben und werden damit ohnehin Eigentümer über „ihren“ Router.
Tirolnet wie auch viele Gemeinden und Versorgungsunternehmen profitieren von den großen Förderprogrammen beim Glasfaserausbau in Österreich, wodurch sich auch für den Wettbewerb viele neue Chancen bieten. Open-Access (freier Zugang) ist das Zauberwort. Die Netzinfrastruktur (Glasfaser) wird von der Vermarktung getrennt was es neuen Anbietern ermöglicht die Leitungen zu nutzen und damit soll der Wettbewerb beim Breitband-Anschluss befeuert werden. Allerdings kann es nur zu einem Wettbewerb unter Anbietern kommen, wenn man wie in Tirol das Glasfaser bis in die Wohnung verlegt und keine Zwischentechnologien (wie G-Fast) verbaut, die zu neuen Abhängigkeiten führen.
Vorbild Deutschland?
In vielen anderen Europäischen Ländern wie etwa in Deutschland gibt es die freie Routerwahl bereits seit vielen Jahren. Und trotz aller Unken-Rufe der Anbieter sind Probleme mit der freien Endgerätewahl dort nicht bekannt. Im Gegenteil: Der Elektro-Fachhandel freut sich über individuelle und maßgeschneiderte Lösungen, mit denen jeder Provider überfordert wäre. Durch den Routerzwang entgeht dem österreichischen Fachhandel ein Millionenumsatz und ein mögliches Beratungs- und Betreuungsangebot.
Bereits seit 2016 ist die freie Endgerätewahl in Deutschland gesetzlich verankert und führt, wie erwähnt, zu keinen Nachteilen, weder für Kunden noch für Anbieter. Lediglich beim Wettbewerb schauen Deutsche sehr neidisch auf Österreich, und das längst nicht nur wegen der günstigen Mobilfunktarife, die – man erinnert sich – durch einen zusätzlichen Anbieter in Österreich entstanden sind. Und beim Breitband-Ausbau (Glasfaser) hätte man in Deutschland ebenfalls gerne mehr Wettbewerb. Doch ohne Trennung der Infrastruktur und der Vermarktung wie in Österreich, ist dies in Deutschland nicht so einfach. Die freie Endgerätewahl hingegen ist in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten längst im Interesse der Verbraucher gesetzlich geregelt.
71,1% der Österreicher wünschen sich eine Wahlfreiheit
In Österreich ist der Netzabschlusspunkt noch nicht definiert, obwohl ein großes Interesse der Verbraucher besteht. Aktuelle Studien und Umfragen in Österreich belegen, dass der Festnetz-Internet-Zugang von über 80 Prozent der Bevölkerung genutzt wird. Mit Festnetz ist dabei der Kabel-, Glasfaser- oder Telefon-Anschluss gemeint und nicht das Datenpaket, das für jeden Handy-Vertrag selbstverständlich ist und sicherlich ebenfalls gerne genutzt wird. Der beliebteste Internet-Zugang im „Mobilfunkland“ Österreich ist und bleibt dennoch das Festnetz-Internet, in den meisten Fällen das heimische WLAN. Und laut einer repräsentativen Umfrage des VTKE wünschen sich 71,1 Prozent der Befragten eine freie Endgerätewahl an ihrem Festnetz-Anschluss.
Kompatibilität
Wer mit dem Gedanken spielt, ein eigenes Endgerät an seinem Internet-Anschluss zu betreiben, stellt sich natürlich zunächst einmal die Frage, ob das technisch überhaupt geht. Und die Antwort darauf sind Standards, also internationale Normen für jede Zugangs-Technologie, auf die sich Anbieter und Hersteller bereits vor vielen Jahren geeinigt haben. Diese werden – ähnlich wie beim Wi-Fi – gemeinsam weiterentwickelt. Bei Internet-Anschlüssen über die Telefonleitung ist DSL (VDSL) der etablierte Standard. Für Internet-Anschlüsse über das koaxiale TV-Kabel gibt es DOCIS als gemeinsamen Standard. Darüber hinaus gibt es natürlich auch einen weltweiten Standard für Glasfaseranschlüsse, nämlich AON für Aktive und GPON für Passive Glasfaser-Anschlüsse. Dank dieser gemeinsamen und weltweit etablierten Standards darf es keine Probleme mit der Kompatibilität geben. Aber neben der technischen Seite gibt es auch eine politische. So nutzen einige Anbieter in Österreich technische Tricks, um ein Endgerät des Kunden absichtlich auszusperren – beispielsweise mit einem Filter für MAC-Adressen. Stimmt diese Hardware-Identifikation nicht mit dem Router des Anbieters überein, wird das unerwünschte Endgerät gesperrt. Diese Sperrung ist vom Anbieter also gewollt und kein technisches Problem.
Fremdrouter ein Sicherheitsproblem
In der Diskussion um eine freie Endgerätewahl spielt auch immer das Thema Sicherheit eine wichtige Rolle. Ein fremder Router sei ein Sicherheitsproblem, heißt es seitens einiger Anbieter. Allerdings kommt es letztlich auf die Perspektive an, wann ein Router ein Fremdrouter ist. Für Provider ist mit Fremdgerät nämlich das eigene, also private Endgerät gemeint, über das der Kunde die volle Kontrolle hat. Aus Endkundensicht ist dagegen der Zwangsrouter das Fremdgerät, denn die Hoheit, Kontrolle und häufig auch das Eigentum liegen beim Provider.
Bei vorgeschriebenem Endgerät ist damit auch der Provider in der Haftung bei der Sicherheit, die sowohl sein (öffentliches) Netz umfasst, als auch das eigene, private Netz des Kunden. Weil das Internet nicht nur aus niedlichen Katzen-Videos besteht, sondern auch immer mehr Cyber-Kriminelle mit aggressiven Methoden unterwegs sind, ist Sicherheit ein brisanter Aspekt.
Der Schutz vor Cyber-Angriffen ist ein echtes Katz-und-Maus-Spiel, bei dem die Bösen immer neue Lücken suchen, die dann möglichst schnell geschlossen werden müssen. Moderne Endgeräte wie das Modem bzw. der Router verfügen über viele Schutz- und Sicherheitsmechanismen wie einer integrierten Firewall mit Stateful Inspection, IP-Masquerading und Intrusion Protection – wie es in der Fachsprache heißt. Die goldene Weisheit bei IT-Sicherheit, die man kennen und verstehen sollte, lautet daher: Je tiefer und dichter der Schutz-Mechanismus an der „Hardware“ liegt, desto effektiver wirkt er. Oder andersherum: Ein
Virenscanner auf der höchsten Applikationsebene, der PC-Software, ist gegen die meisten Cyber-Gefahren machtlos, da der Kampf zu diesem Zeitpunkt häufig schon verloren ist.
Die beste Sicherheit beginnt also bereits am Knotenpunkt zum Internet: dem Router. Somit können nur Kunden, die die Kontrolle über ihr Endgerät haben, ihr Heimnetzwerk beispielsweise durch Sicherheitsupdates von Geräteherstellern wirksam schützen. In einigen Fällen erfolgt das Aufspielen von Software-Updates sogar vollautomatisch per Update-Funktion – bei im freien Handel erworbenen Routern. Bei Provider-Geräten ist dies typischerweise nicht möglich. Im Normalfall muss der Provider-Kunde also warten, bis der Anbieter tätig wird. Je nach Anbieter kann dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal teils gleich mehrere Millionen an Endgeräten vom Provider aktualisiert werden müssen. „Fremdgeräte“ können also in der Tat ein Sicherheitsproblem für das eigene Netzwerk sein – allerdings nur dann, wenn man den Begriff aus der Endkundensicht betrachtet. Dass Provider-Geräte sicherer sind, ist also eher ein Mythos.
Privatsphäre und Datenschutz
Die gesamte Kommunikation mit dem Internet sowie zu heimischen Netzwerkgeräten wie Druckern und NAS-Speichern läuft über den Router, der alle Fäden (und IP-Adressen) in der Hand hält. Gehört der Router zum privaten Netzwerk des Kunden, dann bleiben alle Daten durchgängig im Heimnetz und sind dort geschützt. Gehört der Router dagegen zum öffentlichen Netzwerk des Providers, läuft sogar das Backup vom PC auf ein NAS-Laufwerk über das öffentliche Provider-Netzwerk.
Durch die Hoheit und den Zugriff auf den Router wird die Privatsphäre der Kunden sogar noch viel gravierender verletzt. Denn der Router weiß, wer was wann gemacht hat. So kann man etwa sehen, wann man sein Handy zuletzt benutzt hat. Oder auch – anhand der Gerätekennung – nachvollziehen, wer wie lange zu Besuch war. Dieser Zugriff auf den Zwangsrouter und damit auf das private Nutzungsverhalten ist den meisten Kunden völlig unbekannt. Doch selbst wenn es ihnen bekannt wäre, hätten sie keine Wahl – außer (sofern möglich) einen eigenen Router hinter dem Gerät des Anbieters zu betreiben, was schon allein angesichts der doppelten Stromkosten eine enorme Zusatzbelastung ist. Gerechtfertigt wird dieser Umstand gerne mit notwendigem Service und Support. Es stellt sich jedoch unter anderem die Frage, warum der Fernzugriff nicht erst im Supportfall und durch den Kunden aktiviert wird, sondern durchgängig besteht.
Regulierungsbehörde RTR gibt Anlass zur Hoffnung
Ende März wurde von der RTR der Jahresbericht der Schlichtungsstellen 2022 veröffentlicht, in der erstmals seit der Einführung des neuen TK-Gesetzes auch das Thema Routerfreiheit bzw. Routerzwang als eigener Punkt beschrieben wird. Zwar folgt die RTR in den ersten drei Absätzen den Argumenten der Provider, doch dann erkennt die RTR auch eine „Einschränkung oder Bevormundung der Endkund:innen“. Weiter heißt es, dass eigene Endgeräte an der (passiven) Anschlussdose eine „größere Wahlfreiheit“ und „positive Auswirkungen auf den Wettbewerb“ haben. Noch mehr Hoffnung kommt auf, wenn man bis zum Ende liest: „Für die RTR besteht seit Inkrafttreten des TKG 2021 nunmehr die Möglichkeit, mittels einer Verordnung die konkrete Lage des Netzabschlusspunktes zu definieren, wobei das Einvernehmen mit der KommAustria herzustellen ist, wenn auch Rundfunknetze bzw. Rundfunk betroffen sind. Dabei hat sie europäischen Leitlinien weitestmöglich Rechnung zu tragen.“
Diese Leitlinien der EU sehen im Regelfall einen passiven Netzabschlusspunkt (Dose an der Wand) vor. Darüber hinaus werden übrigens gerade auch die Leitlinien der Netzneutralitätsverordnung in der EU überarbeitet, und das – wie bei den Roaminggebühren – im Sinne der Verbraucher.
Conclusio
Die Wahlfreiheit beim verwendeten Endgerät sollte beim Kunden liegen. Jeder Internetnutzer kann auch weiterhin das „Rundum-Sorglos-Paket“ seines Providers nutzen, wenn er dafür bereit ist, Abstriche bei der Leistung und der Sicherheit zu machen. Schließlich gab es ja auch noch Kunden, die ihr graues Wählscheibentelefon behalten haben. Die Wahl sollte aber der Kunde haben, nicht der Internet-Provider.