Neue EU-Regeln für Smartphones

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Robuster, Verbraucherfreundlicher und leichter reparierbar

Neues Etikett

Verpflichtend ist für Smartphones und Tablets nun ein einheitliches Etikett, das in Ladengeschäften „in der Nähe des Produkts“ zu finden sein muss und auch in Online-Shops „bereitgestellt“ werden muss. Auf diesem Etikett sind folgende Informationen vorhanden: die Handelsmarke, die Modellbezeichnung, die Energieeffizienzklasse (A bis G), die Batterielaufzeit pro Ladezyklus, die Sturzfestigkeitsklasse (A bis E), die Reparierbarkeitsklasse (A bis E), die Anzahl der Ladezyklen, nach denen der Akku noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität besitzt, sowie der Schutzgrad gegen das Eindringen von Wasser und Staub.

In der EU gelten seit dem 20. Juni 2025 für Smartphone-Hersteller neue Regeln – die für die Benutzer viele Vorteile mit sich bringen. Die Regeln sind Bestandteil der EU-Ökodesign-Verordnung, deren Ziel es ist, die Umweltverträglichkeit und die Energieeffizienz von Geräten zu optimieren.

Für viele Smartphone-Benutzer wahrscheinlich die wichtigste Neuerung: Verpflichtend ist nun eine Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades für mindestens fünf Jahre – und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem der Hersteller den Verkauf des
Modells einstellt.

Große Smartphone-Hersteller bieten für ihre hochpreisigen Modelle bereits jetzt ähnliche Upgrade-Garantien an. Auswirkungen haben die neuen Regeln also vor allem auf preiswerte Smartphones.

Kaum weniger bedeutsam: Smartphones müssen jetzt mit Akkus ausgestattet sein, die nach 800 Lade- und Entladezyklen immer noch über mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität verfügen.

Einfachere Reparaturen

Zudem gibt es neue Vorschriften bezüglich der Reparatur: Die Smartphone-Hersteller sind nun verpflichtet, „fachlich kompetenten Reparateuren“ wichtige Ersatzteile innerhalb von maximal fünf (später: zehn) Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen. Und das auch noch sieben Jahre nach dem Verkaufsende eines Modells.

Unabhängige Reparaturbetriebe dürfen dabei nicht gegenüber den autorisierten Partnern des Herstellers benachteiligt werden. Hinzu kommt, dass die Reparaturen mit handelsüblichen Werkzeugen durchführbar sein müssen.

Allerdings enthalten die neuen Regeln keine Vorschriften über die Preisgestaltung der Ersatzteile. Es bleibt den Herstellern also möglich, durch hohe Preise die Reparatur von Smartphones unattraktiv zu machen.

Bessere Haltbarkeit

Nicht zuletzt stellt die Ökodesign-Verordnung Mindestanforderungen an die Haltbarkeit der Geräte:

Smartphones müssen beispielsweise 45 Stürze ohne Schutzfolie oder Schutzabdeckung überstehen, ohne dass es zu Funktionsverlusten kommt.

Der Bildschirm muss hinsichtlich der Kratzfestigkeit „die Prüfung auf Härtegrad 4 der Mohsschen Härteskala besteh[en]“, muss also unemp­findlich sein gegen Kratzer beispiels­weise durch Fingernägel oder Kupfer­münzen. Eine besonders hohe Anforderung ist das nicht. Die Bildschirme der meisten Smartphones besitzen bereits eine noch höhere Kratzfestigkeit.

Darüber hinaus muss das Gehäuse der Smartphones gegen Staub und gegen Spritzwasser geschützt sein.